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Schwarzatal-Lauf  15.Juni 2024
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltung: Schwarzatallauf
Ort: Bad Blankenburg
Veranstalter: TSV Bad Blankenburg

Informationspflicht nach § 13 und §14 DSGVO

1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie seinem Vertreter
TSV Bad Blankenburg; Wirbacher Str. 10; 07422 Bad Blankenburg; gesetzlich vertreten durch den
Vorstand §26BGB; Herrn Gerhard Botz

2 Kontaktdaten des /der Datenschutzbeauftragten
TSV Bad Blankenburg; Wirbacher Str. 10; 07422 Bad Blankenburg

3 Zweck, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden
Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung der Veranstaltung verarbeitet. Ferner
werden personenbezogene Daten zur:
- Melde- und Ergebnisportal, der race result AG; Joseph-von-Fraunhofer Straße 11; 76327 Pfinztal
- Auswertung und Abwicklung der Veranstaltung an die Zeitnehmer, die Laufservice Jena GmbH;
Unterm Markt 8; 07743 Jena
- Auswertung von Cup-Läufen an die Statistiker der entsprechenden Cup´s
- In Notfällen zur Abwicklung evtl. Hilfeleistungen an Sanitäts- und Rettungsdienste
weitergeleitet.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten in Zusammenhang mit dem
Veranstaltungsergebnissen einschließlich Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins,
in Auftritten in sozialen Medien sowie auf den Seiten des Melde- und Ergebnisportals der Firma race
result AG veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt. Weiterhin
können Bilder der Veranstaltung im Auftrag des Veranstalters auf der Internetseite des Veranstalters
veröffentlicht werden.

4 Rechtsgrundlage, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund der Erforderlichkeit zur Abwicklung
der Veranstaltung gemäß § 6 Abs.1 DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster
Linie um das Verhältnis zwischen Teilnehmer und Veranstalter.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder
überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. §6 Abs.1
DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch
Berichterstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene
Daten einschließlich Bilder der Teilnehmer im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung
veröffentlicht.

5 Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten der Teilnehmer, die an der Veranstaltung teilnehmen, werden zur
Auswertung und zur Abwicklung der Veranstaltung an
- das Melde- und Ergebnisportal, der race result AG,
- die Zeitnehmer, die Laufservice Jena GmbH, sowie
- die Statistiker der jeweiligen Cup-Läufe, in deren Wertung die Veranstaltung integriert ist,
weitergegeben.

6 Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder
falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Veranstaltung gespeichert. Mit Ende der
Veranstaltung werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen vorgehalten und dann gelöscht. In
der Zeit zwischen der Durchführung der Veranstaltung und der Löschung wird die Verarbeitung dieser
Daten eingeschränkt.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Veranstaltungschronik im Vereinsarchiv
gespeichert. Hierbei Handelt es sich um die Kategorien Vorname, Name, Zugehörigkeit zu einer
Mannschaft/Verein, Geschlecht, Jahrgang und Teilnehmerergebnisse (z.B. Zielzeit und Platzierung).
Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an die zeitgeschichtliche Dokumentation
der Veranstaltung zugrunde.
Alle Daten, der übrigen Kategorien (wie z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit
Beendigung der Aufbewahrungsfrist gelöscht.

7 Der betroffenen Person stehen nach unter den in den Artikeln jeweils
genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu

- das Recht auf Auskunft nach §15 DSVGO,
- das Recht auf Berichtigung nach §16 DSVGO,
- das Recht auf Löschung nach §17 DSVGO,
- das Recht auf Einschränkung nach §18 DSVGO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach §20 DSVGO,
- das Widerspruchsrecht nach §21 DSVGO,
- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach $77 DSVGO,
- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen zu können, ohne dass die
Rechtmäßigkeit, auf Grundlage der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch
berührt wird.

8 Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung
erhoben.
Ende der Informationspflicht
Veranstaltung: Schwarzatallauf
Ort: Bad Blankenburg
Veranstalter: TSV Bad Blankenburg

Einverständniserklärung
Mit meiner schriftlichen oder elektronischen Anmeldung und Teilnahme erkenne ich den Haftungsaus-schluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. Ich erkläre mein Einverständnis mit den Organisations-richtlinien und die Bereitschaft, den Anweisungen der Helfer Folge zu leisten. Mein Trainings- und Gesundheitszustand entspricht den Anforderungen der Veranstaltung. Mir sind die Veranstaltungsregeln bekannt. Ich versichere, dass ich keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder Ausrichter, sowie dessen Helfer und Beauftragte, alle betroffenen Gemeinden und sonstige Personen oder Körperschaften stellen werde, soweit nicht Haftpflichtansprüche bestehen. Ich erkläre mich einverstanden, dass meine persönlichen Daten für die Veranstaltung erfasst werden, sowie Foto und Bildaufzeichnungen ohne Vergütung veröffentlicht werden können. Das Startgeld wird mir nur zurückgezahlt, wenn meine Meldung nicht angenommen werden konnte. Der Haftungsausschluss gilt auch für Personen, die durch mich zur Veranstaltung angemeldet wurden bzw. für Sammelmeldungen, über die ich alle Teilnehmer informieren werde.

Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt, oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen
in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Hiervon ausgenommen sind grob fahrlässig verursachte
Schäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten,Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.
Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

Ausschlussklausel
Der Veranstalter behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen Parteien oder Organisationen angehören, der extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

Ordnung und Sicherheit
Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen oder Strecken. Sie müssen sich den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmer selbst einzustehen. Ein Gleiches gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren. Die Teilnehmer und ihre eventuellen Begleitpersonen haben den Weisungen der Polizei Folge zu leisten. Fahrzeuge dürfen nicht auf Waldwegen oder im Waldgebiet abgestellt werden. Rechtswidrig parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Mitnahme von Hunden auf die Wanderung ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zum Ausschluss des Teilnehmers. Ebenso sind der Start- und Zielbereich vor und nach der Veranstaltung für Hunde gesperrt.