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Satzung des Turn- und Sportvereins Bad Blankenburg e.V.
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz
Der Turn- und Sportverein Bad Blankenburg e.V. (im folgenden TSV genannt) ist eine freiwillige Vereinigung von Sportlern und sportinteressierten Menschen und ist offen für alle, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, gesellschaftlichen Stellung, Parteizugehörigkeit, Rasse, Religion und Weltanschauung, sofern sie nicht rassistische, nationalistische oder faschistische Ziele vertreten.

Der TSV wurde am 16.05.1990 in Bad Blankenburg gegrĂĽndet, hat seinen Sitz in Bad Blankenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Rudolstadt unter der Nummer 17 eingetragen.
Der TSV versteht sich als Rechtsnachfolger der BSG "Chemie" Bad Blankenburg. Symbol des TSV ist die "Burg Greifenstein". Die Farben des TSV sind "GrĂĽn-WeiĂź".
§2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck und Mittelverwendung des Vereins
Der Zweck des TSV ist die Förderung des Wettkampf- und des Breitensports und der damit verbundenen körperlichen Ertüchtigung für Personen jeglichen Alters. Bestandteil ist die Förderung des Kinder- und Jugendsports und des Sports für Behinderte.
Der TSV ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, insbesondere durch die Pflege und Förderung des Sports und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des TSV können natürliche, aber auch juristische Personen werden.
Der Eintritt in den Verein ist jederzeit möglich.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.
Personen unter 18 Jahren bedĂĽrfen der Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters.
Die Mitgliedschaft wird wirksam durch die Annahme des Aufnahmeantrages durch den Verein und die Zahlung des Aufnahmebeitrages.
Die Mitgliedschaft im TSV wird in der Regel in einer Abteilung beantragt. Sportliche Betätigung ist in einer oder mehreren Abteilungen möglich. Dabei sind jedoch die Festlegungen in § 6 zu beachten.
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch die schriftliche Austrittserklärung zum 30.06. des lfd. Jahres bzw. zum Jahresende.
b) bei schwerwiegenden Verletzungen der Satzung durch Ausschluss nach Vorstandsbeschluss.
c) bei Beitragsrükständen von mehr als 12 Monaten durch Ausschluss nach Vorstandsbeschluss
d) bei Tod des Mitgliedes
§ 5 Ehrenmitgliedschaft